|
1. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ( 14 Tage ) ohne Angabe von Gründen in Textform, z.B. durch Brief, Telefax oder E-Mail, oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf muß gerichtet werden an erler, postfach 5122, 33075 Paderborn, warenhaus@t-online.de, 0162 4697260.Zur Wahrung der Rückgabefrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Im Falle eines rechtzeitigen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie die Ware ganz oder teilweise nicht zurückgeben oder die Ware nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, was bei Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmitteln oder Medizinprodukten bereits durch das Öffnen der Originalverpackung eintreten kann, können wir von Ihnen Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Paketversandfähige Waren sind an uns zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung der Ware haben Sie zu tragen, wenn Sie bei uns nur Ware im Wert von bis zu 40,00 Euro bestellt hatten; dies gilt nicht, wenn die gelieferte Ware nicht der Bestellung entspricht. Bei einer Bestellung über 40,00 Euro ist die Rücksendung stets für Sie kostenfrei.
Waren, die nicht als Paket versandt werden können, werden von uns abgeholt.
2.Rückgabe
Nach erhalt der Ware garantieren wir für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht (ohne Angabe von Gründen )von 14 Tagen.
Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Postvermerk).
Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde
(Bei einer Bestellung über 40,00 Euro ist die Rücksendung stets für Sie kostenfrei). Ihren Kaufpreis überweisen wir umgehend nach Eingang der Ware auf das von Ihnen genannte Konto.
Bei im Internet bestellten Leistungen besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerrufsrecht. Die dafür massgeblichen gesetzlichen Vorschriften werden hier inhaltlich wiedergegeben. Bitte aufmerksam lesen.
Fernabsatz
BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (Fassung in der Änderung zum 01. August 2002!)
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält.
Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat.
Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger.
Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
§ 356 Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
(1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass
1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist,
2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und
3. dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird.
(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. 2Die in § 286 Abs. 3 bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers.
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.
§ 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
|